Vereinsheim mieten

KGV Henrichenburg e.V. · Kalender mit freien und vergebenen Terminen

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Verfügbare Termine

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Gesamtpersonen: 0 / 50
Maximal 50 Personen insgesamt – Erwachsene und Kinder zusammen. Zusätzlich gilt unabhängig davon: maximal 50 Kinder.

Feste Positionen

Kaution 200,00 €
Pflichtbetrag200,00 €

Optionale Positionen

Zusätzliche Bierzeltgarnitur
1 Tisch + 2 Bänke 10,00 € je Garnitur ·
max. 4 zusätzlich
Vorhandene Ausstattung kann im Adminbereich als Preis- oder Inklusivposition hinterlegt werden.
Mietdauer / Mehrtag-Buchung
Schlüsselübergabe/Vorbereitung: halber Tag davor. Rückgabe: halber Tag danach. Jeder weitere volle Miettag kostet 110,00 €.
Stundenweise Nutzung (Montag–Freitag)
20,00 € pro Stunde zzgl. 40,00 € Reinigungspauschale.
Stundenweise Buchungen werden nicht über dieses Portal angenommen. Bitte senden Sie Ihre Anfrage per E-Mail an vermietung@kgv-henrichenburg.de.
Gesamtsumme ohne Kaution 0,00 € inklusive aller festen und aktuell ausgewählten Positionen
zzgl. 200,00 € Kaution bei der Schlüsselübergabe

Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen für die Kindergeburtstagsparzelle

§ 1 Allgemeines
Die Vereinsheim wird in gereinigtem, ordnungsgemäßem und funktionsfähigem Zustand übergeben. Für Schäden, die während der Nutzung an der Parzelle, der Terrasse, der Einrichtung oder sonstigem Inventar entstehen, haftet der Nutzer.
Die Nutzung der Vereinsheim erfolgt auf eigene Gefahr. KGV Henrichenburg e.V. übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden.

§ 2 Mietberechtigte Personen
Die Vermietung erfolgt ausschließlich an volljährige Personen.
Bei Kindergeburtstagen und Veranstaltungen mit Minderjährigen müssen während der gesamten Veranstaltung ausreichend volljährige Aufsichtspersonen anwesend sein. Die Aufsichtspflicht verbleibt jederzeit bei den Erziehungsberechtigten bzw. den von ihnen benannten Aufsichtspersonen.
Die Vereinsheim darf mit maximal 50 Personen gleichzeitig genutzt werden. In dieser Gesamtzahl sind alle Erwachsenen und Kinder enthalten.
Unabhängig von der zulässigen Gesamtpersonenzahl dürfen maximal 50 Kinder gleichzeitig anwesend sein.
KGV Henrichenburg e.V. behält sich vor, die Einhaltung dieser Regelungen zu kontrollieren. Bei Verstößen kann die Veranstaltung beendet werden.

§ 3 Weitergabe an Dritte
Die Vereinsheim darf ausschließlich für private Zwecke genutzt werden. Eine Untervermietung oder gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet.

§ 4 Nutzungsdauer und Tagesrahmen
Die Vereinsheim ist in erster Linie als naturnaher Ort für Kindergeburtstage und familienorientierte Feiern mit Kindern vorgesehen. Aus diesem Grund ist die Nutzung bewusst auf einen familiengerechten Tagesrahmen ausgerichtet.
Es gilt die im Mietvertrag vereinbarte Nutzungsdauer.
Die Schlüsselrückgabe an den Verein erfolgt in der Regel gegen 20:00 Uhr. Eine abweichende Uhrzeit kann nach vorheriger Absprache mit KGV Henrichenburg e.V. vereinbart werden.
Die Vereinsheim darf mit maximal 50 Personen gleichzeitig genutzt werden. In dieser Gesamtzahl sind alle Erwachsenen und Kinder enthalten.
Kann der vereinbarte Termin nicht wahrgenommen werden, muss die Absage mindestens zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich erfolgen. Andernfalls kann der vereinbarte Mietpreis in Rechnung gestellt werden.
Die Vereinsheim ist nach Ende der Mietzeit besenrein zu verlassen.

§ 5 Parkplätze
Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abgestellt werden.
Gäste werden gebeten, ihre Fahrzeuge außerhalb der Kleingartenanlage zu parken.

§ 6 Dekorationen
Dekorationen dürfen nicht mit Nägeln, Schrauben, Tackernadeln oder anderen beschädigenden Befestigungsmitteln angebracht werden.
Sämtliche Dekorationen und mitgebrachten Gegenstände sind nach der Veranstaltung vollständig zu entfernen.

§ 7 Umgang mit Vereinseigentum
Sämtliche Einrichtungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln.
Nach Ende der Veranstaltung sind elektrische Geräte auszuschalten und die Vereinsheim ordnungsgemäß zu verschließen.
Benutzte Gegenstände sind sauber und in ordnungsgemäßem Zustand zu hinterlassen.
Wird eine Zusatzoption genutzt, sind die jeweiligen Sicherheits- und Nutzungshinweise einzuhalten. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung der Erziehungsberechtigten bzw. Aufsichtspersonen.

§ 8 Müllentsorgung
Für die Entsorgung aller während der Veranstaltung anfallenden Abfälle ist der Nutzer verantwortlich.

§ 9 Musik und Rücksichtnahme
Musik und Geräusche sind stets in einer Lautstärke zu halten, die Anwohner und andere Gartenfreunde nicht beeinträchtigt.
Ab 22:00 Uhr sind Musik und Geräusche auf Zimmerlautstärke zu reduzieren.
Bei erheblichen Ruhestörungen behält sich KGV Henrichenburg e.V. vor, die Veranstaltung zu beenden.

§ 10 Feuerwerk und Konfetti
Das Abbrennen von Feuerwerk, Knallkörpern oder ähnlichen pyrotechnischen Gegenständen ist innerhalb und außerhalb der Kleingartenanlage untersagt.
Der Einsatz von Konfetti, Glitzer oder vergleichbaren schwer zu entfernenden Materialien ist nicht gestattet.

§ 11 Schäden
Schäden oder Mängel sind unverzüglich KGV Henrichenburg e.V. mitzuteilen.
Für nicht gemeldete Schäden haftet der Nutzer.

§ 12 Schlüssel
Bei Verlust eines Schlüssels trägt der Nutzer die hierdurch entstehenden Kosten.
Die Rückgabe des Schlüssels erfolgt grundsätzlich am Ende des Nutzungstages, in der Regel gegen 20:00 Uhr bzw. zu der mit dem Verein abgestimmten Uhrzeit.

§ 12a Schlüsselübergabe am Vortag / Vorbereitung
Die Schlüsselübergabe erfolgt grundsätzlich am Miettag nach vorheriger Absprache.
Eine Schlüsselübergabe am Vortag ist nur möglich, wenn die entsprechende Zubuchoption im Buchungssystem aktiviert ist, vom Mieter ausgewählt wurde und durch den Verein bestätigt wurde.
Die Zubuchoption „Schlüsselübergabe / Vorbereitung am Vortag“ gilt am Vortag ab der im Buchungssystem eingestellten Uhrzeit, derzeit ab 16:00 Uhr.
Der Preis dieser Zubuchoption wird im Buchungssystem festgelegt.
Mit Buchung dieser Option wird der Vortag für andere Anfragen blockiert.
Der Zugang am Vortag dient ausschließlich der kurzen Vorbereitung oder Dekoration. Eine Nutzung der Parzelle, Musik, Grillen, Gästeempfang oder eine Feier am Vortag ist nicht gestattet.
Mit Übergabe des Schlüssels übernimmt der Mieter die Verantwortung für die Parzelle, die Laube sowie das überlassene Inventar.
Ein Anspruch auf eine Schlüsselübergabe am Vortag besteht ohne gebuchte und bestätigte Zubuchoption nicht.

§ 13 Ausstattung / Tische und Bänke
Für die Kinder sind in jeder Buchung kostenlos 4 Kindertische mit den dazugehörigen Bänken enthalten.
Zusätzlich ist 1 Bierzeltgarnitur mit 1 Tisch und 2 Bänken kostenlos in jeder Buchung enthalten.
Bis zu 4 zusätzliche Bierzeltgarnituren mit jeweils 1 Tisch und 2 Bänken können gegen Aufpreis hinzugebucht werden.

§ 14 Schlussbestimmungen
Verstößt der Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen und entstehen KGV Henrichenburg e.V. dadurch Kosten oder Ansprüche Dritter, sind diese vom Nutzer zu tragen.
KGV Henrichenburg e.V. ist berechtigt, die Einhaltung dieser Bestimmungen zu kontrollieren. Bei schwerwiegenden Verstößen kann die Veranstaltung beendet werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Mietpreises oder der Kaution.

Wir wünschen allen Kindern, Eltern und Gästen viel Spaß bei einer schönen Feier auf unserer Vereinsheim!

Die Buchung ist erst nach Bestätigung durch den Verein verbindlich.